Renditen

Allgemein gesprochen ist die Rendite das Verhältnis des Gewinns zum eingesetzten Kapital.

 

Für Immobilien wird darunter der Ertrag - den Netto- oder Bruttoertrag - bezogen auf den Kaufpreis - den Netto- oder Bruttokaufpreis - verstanden.

 

Je nach dem, welche Bewirtschaftungskosten und in welcher Höhe und welche Anschaffungsnebenkosten und in welcher Höhe berücksichtigt werden, ergeben sich verschiedene Renditearten.

 

In welchem Umfang bzw. in welcher Höhe die genanten Kostenarten zu berücksichtigt werden sollten, ist für den deutschen Markt nicht eindeutig.

 

Spitzenrenditen

Unter dem Begriff Spitzenrendite wird die Rendite für ein – in vielen Fällen fiktives – Gebäude in höchster Qualität, also in der Regel eines Neubaus, in bester Lage verstanden, wenn das Gebäude zur aktuellen Spitzenmiete an Top-Mieter langfristig vollständig vermietet ist. 

 

Soweit zur Definition der Spitzenrendite. Damit ist jedoch noch nicht definiert, welche Renditeart ermittelt wird.

 

Je nach dem, wie Bewirtschaftungskosten und Anschaffungsnebenkosten berücksichtigt werden, wird die Spitzenrendite entweder als Bruttoanfangsrendite oder Nettoanfangsrendite ausgewiesen.

 

Es ist beim Vergleich der Spitzenrendite verschiedener Quellen daher zu prüfen, ob gleiche Annahmen hinsichtlich der Berücksichtigung der Bewirtschaftungs- bzw. der Anschafftungsnebenkosten getroffen wurden.

 

In den meisten Veröffentlichungen wird die Spitzenrendite als Nettoanfangsrendite bezeichnet. Aber selbst wenn die Renditeart so bezeichnet wird, müssen die - von verschiedenen Organisationen oder Firmen verwendeten Parameter - nicht identisch sein.

 Zu den Einzelheiten mehr unter

 

» Bruttoanfangsrendite

» Nettoanfangsrendite