Liegenschaftszinssatz

In § 14 Abs. 3 ImmoWertV sind die Liegenschaftszinssätze definiert.

 

Die Liegenschaftszinssätze (Kapitalisierungszinssätze, § 193 Absatz 5 Satz 2 Nummer 1 des Baugesetzbuchs) sind die Zinssätze, mit denen Verkehrswerte von Grundstücken je nach Grundstücksart im Durchschnitt marktüblich verzinst werden. Sie sind auf der Grundlage geeigneter Kaufpreise und der ihnen entsprechenden Reinerträge für gleichartig bebaute und genutzte Grundstücke unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer der Gebäude nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens (§§ 17 bis 20) abzuleiten.

 

Daraus folgt, dass die Liegenschaftszinssätze nicht mit den üblichen Renditeangaben direkt vergleichbar sind, da diese in der Regel keine zeitliche Nutzungsbeschränkung  der baulichen Anlagen berücksichtigen. 

 

Die Entwicklung der Liegenschaftszinssätze ist zur Zeit für folgende Immobilienarten verfügbar:

 

» Handel

 

» Wohnen